Politik und Wirtschaft reden von einer "globalisierten Welt" in der wir leben und preisen den ungehinderten Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen als die Grundlage für wirtschaftliches Wohlergehen. Leider trifft das im Alltag nicht auf Alles zu: Medieninhalte wie Spielfilme, TV-Serien, Musik, Live-Übertragungen oder Apps sind via Internet nicht von überall auf der Welt im gleichen Mass zugänglich oder verfügbar. Die Anzeigen "Not available in your country" oder "Not available from your current location" kennt so ziemlich jeder.

Im Web ist nicht alles globalisiert
Grenzen der globalisierten Welt
So ist es zum Beispiel nicht möglich gewesen, nach der diesjährigen Oscar-Verleihung in Hollywood auf der Webseite des Senders ABC, der die Oscar-Verleihung auch überträgt, den Trailer zum Besten Film des Jahres zu schauen:
Was steckt dahinter? Das Zauberwort heisst "länderspezifische Lizenzierung". Was beispielsweise der US-Amerikaner sehen darf, ist für den Europäer nicht zugänglich. Dabei geht es nicht um Fragen der Altersfreigabe wegen Sex und Gewalt oder politischen Inhalten. Nein, der Inhalte-Anbieter – im oberen Beispiel der Sender ABC – verfügt nicht über die Rechte, die Filmtrailer in anderen Länder zu zeigen. Jedes Land hat seine eigenen Verwertungsgesellschaften, für welche die Urheberrechte abgegolten werden. Sicherlich dürfen die Filmtrailer in Europa gezeigt werden, nur liegen die Rechte dafür nicht bei ABC.
Bei Spielfilmen und TV-Serien spielen neben den rechtlichen Fragen der Lizenzierung auch die Vermarktungsstrategien der Filmindustrie eine Rolle: Neue Filme und TV-Serien werden üblicherweise zuerst im Kino oder Fernsehen gezeigt, bevor sie später auf Blu-ray , DVD oder iTunes veröffentlich werden und dann am Schluss auf Streaming-Portalen landen. Aber auch neue Sehgewohnheiten sind dazugekommen:
Archangel von hitzestau.com
Im Englischen ist dies auch unter dem Begriff "Binge Watching" bekannt, vor allem wenn man mehrere Episoden hintereinander schaut. Das setzt natürlich voraus, dass die Episoden auch verfügbar sind. Selbst produzierte Serien wie "Orange is the New Black" stellt beispielsweise der Streaming-Dienst Netflix immer gleich staffelweise online, experimentiert aber auch mit anderen Formen der Veröffentlichung: Vom "Breaking Bad"-Ableger "Better Call Saul" gibt es wöchentliche eine neue Episode.
Die Reaktionen der Zuschauer auf die länderspezifische Lizenzierung und die zeitlich gestaffelte Verfügbarkeit auf den verschiedenen Vermarkungskanälen sind bekannt: Als "illegal" bezeichnete Download- und Streamingportale erfreuen sich grosser Zugriffszahlen. Dabei geht es nicht immer nur darum, gratis an einen Film oder eine TV-Episode heranzukommen, sondern oft gibt schlicht kein "legales" Angebot, die aktuellsten Folgen der eigenen Lieblingsserie zu sehen. Wobei "gratis" in diesem Zusammenhang auch relativ ist: Anstatt für einen Film oder eine Episode zu bezahlen, fallen beispielsweise Kosten für den Zugang zu einem Filehoster an – Geld, welches dann definitiv nicht in die Kassen der Unterhaltungsindustrie fliesst.
So entsteht eine widersprüchliche Situation: Die Unterhaltungsindustrie – mit tatkräftiger Unterstützung der Politik in vielen Ländern – fordert ihre Kunden auf, legale Dienste im Internet zu nutzen, verpasst es aber dafür zu sorgen, solche auch bereitzustellen und zu fördern. Ebenfalls in diese Kategorie fallen die als "Drosselkom" bekannten Bandbreiten-Beschränkungen mancher Internetanbieter oder die schlechte Abdeckung von ländlichen Gegenden mit Breitbandanschlüssen. Im Zweifelsfall wird der Kunde dann doch lieber kriminalisiert anstatt ihn online mit neuen Filme und Serien zu versorgen. Die proprietären Set-Top Boxen der Kabelnetzbetreiber mit einem eigenen Video-On-Demand Angebot sind auch nur eine begrenzte Alternative. Je nach Anbieter kann es dann auch sein, dass die eigenen Videodienste gegenüber dem restlichen Traffic bevorzugt werden.
Von Konsumenten-Seite besteht ein Bedürfnis nach einem unkomplizierten Zugang zu TV-Serien und Spielfilmen ohne Einschränkungen bei Bild- und Tonqualität. Da können die aktuellen "legalen" Angebote mit den Downloads von Filehostern oder aus BitTorrent-Netzwerken kaum mithalten. Ein PC ist sowieso vorhanden und die Tonqualität ist meistens besser als bei Streaming-Angeboten. Und wer Filme auf DVD oder Blu-ray kauft, braucht nicht nur geeignete Abspielgeräte, sondern muss als erstes Warnhinweisen für Kopierverbote und Werbung über sich ergehen lassen – beim Download aus der "illegalen" Quelle ist das schon weggeschnitten. Da kann man sich schon die Frage stellen, wofür genau man das Geld ausgegeben hat. Auch wenn nicht alle User ein Bezahl-Angebot nutzen würden, ist das Potential für die Unterhaltungsindustrie sicher vorhanden: Eine Seite wie kinox.to hat laut Similarweb über 33 Millionen Zugriffe im Monat – man kann sich selber hochrechnen, wie viel Einnahmen die Filmeverwerter hier generieren könnten. Aus Studien weiss man, dass ein gewisser Teil der "Downloader" später auch Filme oder Serien käuflich erwirbt. Es gibt aber auch Sender, die sich schwer tun, mit ihren Serien mehrere Vertriebskanäle gleichzeitig zu bedienen. Kein Wunder, gehört "Game of Thrones" von HBO seit Jahren zu den am meisten heruntergeladenen Serien.
Nicht nur Filme und Serien: Beispiele
Bis jetzt haben wir viel von Spielfilmen und TV-Serien gesprochen. Von der länderspezifischen Lizenzierung und den daraus resultierenden Zugriffssperren sind so gut wie alle Inhalte im Web betroffen:
- Video-Streaming / VOD-Dienste
- Video-Download (z.B. iTunes)
- Live-Übertragungen (Sport und andere Events)
- Sport-Berichte mit Videoinhalten
- Musik-Streaming und -Download
- Videoportale (z.B. YouTube)
- Web-TV (z.B. Zattoo)
- Apps
- Zugriff auf einzelne Webseiten
Eine krasse Ausnahme bilden Newsseiten – von der Schweizer Regionalzeitung baz.ch bis hin zu den Seiten mit globaler Ausstrahlung und einer weltweiten Leserschaft: nytimes.com, bbc.co.uk oder spiegel.de – um nur drei der ganz Grossen zu nennen. Hier gibt es keinerlei Zugriffbeschränkungen auf Texte, Bilder, Podcasts oder Videos, die in die Beiträge integriert sind.
Sport-Berichte
Wer sich für Sportberichterstattung aus anderen Ländern interessiert, kann dabei schnell in die Röhre gucken. Auf foxsports.com, welches zum TV-Sender Fox gehört, kann man sich zwar beispielsweise über die amerikanischen Nascar-Rennen informieren, solange man keinen Video-Content schauen will:
Bilder aus Sportanlässen stossen im Web generell schnell an die Landesgrenzen. Wenn wir als Schweizer aus der ZDF-Mediathek eine Nachrichtensendung schauen, werden beispielsweise die Ausschnitte aus Fussballspielen weggeschnitten oder abgedunkelt. Schauen wir dieselbe Sendung via Zattoo, liefert man uns das komplette Bildmaterial.
Bleiben wir noch kurz beim Thema Sport: Auch ein Geschäftsmann aus den USA, der sich zu Hause via foxsports.com informiert, wird bei seiner Reise nach Europa diesselben Probleme haben: Inhalte, die er sonst täglich abruft, sind für ihn auf einmal nicht mehr zugänglich, nur weil er sich gerade in einem anderen Land befindet. Gerade für Leute, die viel unterwegs sind, ist das natürlich sehr ärgerlich. Sie leben global, die von ihnen gewünschten Inhalte reisen aber nicht mit ihnen.
Archangel von hitzestau.com
Musik-Dienste
Ein weiteres Beispiel ist der Musik-Streaming-Dienst Pandora, der wegen lizenzrechtlichen Streitigkeiten aktuell auf die USA, Australien und Neuseeland beschränkt ist. Selbst ein rein informativer Zugriff auf die Webseite führt nur zu dieser Mitteilung:
Auch die entsprechenden iOS- und Android-Apps sind ausserhalb der oben genannten Länder nicht in den jeweiligen Stores verfügbar.
Webseiten-Zugriff
Aber manchmal geht es auch nur um den einfach Zugriff auf eine Webseite. Der Blog, der Hintergrundinformationen zu den Dreharbeiten der TV-Serie "Sons of Anarchy" dokumentierte, war aus dem Ausland schlicht nicht möglich und von den Betreibern nicht erwünscht, obwohl die Serie ja auch ausserhalb den USA gezeigt wird.
Juristenfutter und andere Ärgernisse
Die landespezifische Sperrung von Webinhalten liefert auch immer wieder Futter für Juristen. So dauert in Deutschland ein Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und YouTube seit Jahren an. Die Folge für deutsche YouTube-Nutzer ist, dass viele Videos, an denen die GEMA die Verwendungsrechte besitzt, in Deutschland gesperrt sind. Auch die Textanzeige, welche YouTube anstatt dem Video einblendet, war schon Grund für Auseinandersetzungen: Seit Februar 2014 heisst es:

Vorher lautete der Text "...möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden...", was von der GEMA als zu herabwürdigend eingeklagt worden war. Dies ist sicher nicht im Sinne der deutschen YouTube-Nutzer. Auch das Vorgehen gegen als illegal deklarierte Seiten wie das bereits erwähnte kinox.to ist Arbeit für Juristen auf beiden Seiten des Gesetzes, wie der Artikel "Kampf gegen Streamingmühlen (zeit.de)" sehr schön zusammenfasst.
Aber auch der technische Vorgang des Streamings kann zum Angriffspunkt für findige Juristen werden, wie Geschichte um die Redtube-Abmahnungen der deutschen Kanzlei Urmann + Collegen zeigte. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Artikel findet Ihr bei spiegel.de.
Dass viele User für die Anliegen der Unterhaltungsindustrie und der Verwertungsgesellschaften wenig Verständnis aufbringen, liegt natürlich nicht nur an der hier beschriebenen Problematik der Sperrung von Online-Inhalten. Dazu gehören auch die Gebühren auf Leerdatenträgen wie SD-Karten, auf denen üblicherweise nichts anderes als selber gemachte Fotos gespeichert werden. Die Urheberrechts-Gebühren, welche auf den Speicher in Smartphones erhoben werden, sind ebenfalls ein gutes Beispiel für das mehrfache Abkassieren von Verwertungsgesellschaften. Diese führen dazu, dass man bei iTunes oder Amazon heruntergeladene und bezahlte Musik auf einem Smartphone speichert, für welches man auch schon pauschale Urheberechtsabgaben bezahlt hat. In der Diskussion um Urheberrechts-Gebühren wird von Künstlerseite immer der Anspruch gestellt, von der eigenen Arbeit leben zu können. Dieser Anspruch – ob gerechtfertigt oder nicht soll jeder selber entscheiden – rechtfertigt aber nicht die Arroganz mit der wie selbstverständlich für das mehrfache Kassieren von Gebühren argumentiert wird.
Hierzu gehören gerade in der Schweiz die Forderungen nach einer Verschärfung des Urheberrechts. Der Download von urheberrechtlich geschütztem Material ist in der Schweiz nicht strafbar. Das ist natürlich der Unterhaltungsindustrie, den Kulturschaffenden und den Verwertungsgesellschaften ein Dorn im Auge. Aber auch auf europäischer Ebene sind Neuerungen im Bereich Urheberrecht unterwegs.
Lösungen
Für die Umgehung von landespezifischen Sperren von Inhalten, wie wir es hier im Artikel beschrieben haben, gibt es verschiedene Techniken und Dienstleister: VPN-Services und Verwendung von speziellen DNS-Servern. Wie das genau geht, zeigen wir Euch in einem kommenden Artikel unserer kleinen Serie. Im nächsten Artikel gehen wir in diesem Zusammenhang zuerst auf unsere Erfahrungen mit Netflix Schweiz ein, das bei uns vor ein paar Monaten gestartet ist.