Autor: Archangel
Manche Rechte sind nicht verhandelbar. Dazu gehören unter anderem der Schutz vor Folter, die Meinungs- und Glaubensfreiheit und der Schutz der Privatsphäre. Diese ist auch explizit in der Schweizer Bundesverfassung verankert:
Autor: Archangel
Manche Rechte sind nicht verhandelbar. Dazu gehören unter anderem der Schutz vor Folter, die Meinungs- und Glaubensfreiheit und der Schutz der Privatsphäre. Diese ist auch explizit in der Schweizer Bundesverfassung verankert:
Doch Papier ist geduldig – in der vergangenen Woche sind vom Schweizer Parlament zwei Gesetzesrevisionen verabschiedet worden, welche das oben zitierte Recht mit Füssen treten. Diverse Parteien und Organisationen haben bereits ein Referendum angekündigt. Wenn dies zu Stande kommt, hat es die Stimmbevölkerung selber in der Hand zu wählen, wieviel Überwachung es denn sein darf in Zukunft. Ist nur zu hoffen, dass dann auch wirklich eine Mehrheit der Stimmberechtigten an die Urne geht, denn das ist leider auch immer wieder ein grosses Problem in der Schweiz.
Aber worum geht es eigentlich? Es stehen zwei neue Gesetze im Raum, das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) und das Nachrichtendienstgesetz (NDG). Das NDG regelt, was der Schweizer Geheimdienst tun darf, das Büpf gibt Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälten und der Polizei Werkzeuge auf dem aktuellen technischen Stand in die Hand, um – etwas vereinfacht gesagt – Verbrecher zu jagen. Dazu gehören unter anderem Mittel zum Abhören von Skype-Verbindungen oder der generelle Einsatz von "Staats-Trojanern". Zudem wird die bereits existierende Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt. Unter dem Stichwort "Kabelaufklärung" darf an Knotenpunkten des Internets der gesamte Datenverkehr auf Schlüsselbegriffe abgehört werden.
Wie immer heisst es natürlich von offizieller Seite, habe der durchschnittliche Bürger nichts zu befürchten und die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung würden nur im Falle eines Verbrechens eingesehen. Das oft propagierte "Verhindern von Straftaten" ist damit schon Makulatur, und die Frage, ob es sich lohnt, dafür eine ganze Bevölkerung pauschal unter Generalverdacht zu stellen, ist mehr als berechtigt.
Oder genauer gesagt: Die Antwort ist nein, es lohnt sich nicht und es steht im diametralen Gegensatz zum sonst von Politikern propagierten "Vertrauen in den Bürger". Man gibt den Leuten zwar eine Schusswaffe nach Hause, aber wer wann und wo mit dem Smartphone surft, das muss man dann schon genau wissen. Schliesslich lauern Kriminelle, Terroristen und solche, die es werden wollen und es vielleicht selber noch gar nicht wissen, an jeder Ecke. Im Cyberspace genau sowie in der Fussgängerzone.
Also Achtung Schweizer, ab sofort werdet Ihr sicherer gemacht!
Zum Glück lassen sich nicht alle von der Propaganda der Behörden und Regierung blenden. Die Juso Jungsozialisten der Schweiz unter ihrem Präsidenten Fabian Molina haben bereits ein Referendum, also die Sammlung von Unterschriften, angekündigt. Auch in der Schweizer ICT-Branche regt sich Widerstand. Der IT-Branchenverband Swico wird ein überparteiliches Referendum unterstützen. Auch die "Digitale Gesellschaft" ist bereits aktiv.
Wenn eine Unterschriftensammlung beginnt, werden wir hier auf dem Blog den Link zur Webseite und dem Download von Unterschriftenbögen bereitstellen.