Weekly - Schwarze Woche fürs Internet

Weekly

Schwarze Woche fürs Internet

Von Archangel - 01.03.2013

Für’s Internet – und damit eigentlich für Alle von uns – geht eine Woche mit unguten Entwicklungen zu Ende. Wenn Userrechte oder freier Zugang zu Informationen eingeschränkt werden, geht es uns alle an, die wir täglich online. Doch leider haben wir irgendwie schon dran gewöhnt, so dass der ganz grosse Aufschrei ausgeblieben ist. Aber was ist denn alles passiert?

Staatstrojaner auch in der Schweiz

Die Schweizer Regierung will gesetzliche Grundlagen für einen "Staatstrojaner" schaffen, und damit "zeitgemässe Möglichkeiten zur Überwachung schaffen", wie es aus dem Justiz- und Polizeidepartement hiess. Dabei soll die Trojaner-Software nicht alles dürfen, was sie eigentlich könnte. Nur haben schon Beispiele aus anderen Ländern gezeigt, dass Vorschriften und Richtlinien für den Einsatz wenig nützen, wenn sich übereifrige Beamte nicht dran halten. Und ausserdem: Ein Trojaner dringt mit böswilliger Absicht in ein Computersystem ein, um seine Arbeit zu tun. Solche Software ist verboten und illegal, wieso kann sich die Regierung unter dem Vorwand der Sicherheit ein Sonderrecht herausnehmen? Mit Malware – und nichts anderes ist der Staatstrojaner – ist es wie mit Waffen. Mehr davon führt nicht zu mehr Sicherheit. Das Gegenteil ist der Fall.
Quelle: tagesanzeiger.ch

Quelle: stock.xchng

Kinderserver schafft heile Welt

Das "Projekt Kinderserver" wurde diese Woche von der deutschen Bundesregierung vorgestellt. Als Proxy-Server soll er Kinder unter zwölf Jahren beim Surfen vor allem Schlechten im Internet schützen. Gesperrt ist mal grundsätzlich alles. Nur Webseiten, die es auf die weisse Liste von Suchmaschinen wie FragFinn.de und ähnlichen Angeboten geschafft haben, sind dann zugänglich.

Bild: Screenshot www.fragfinn.de Quelle:

Unser Blog hitzestau.com ist bei FragFinn.de nicht auf der Whitelist. Ist ja auch klar, Wasserkühlung für PC’s oder Berichte über neue Tastaturen sind ja auch als speziell jugendgefährdend einzustufen. Es ist doch absurd, Kindern eine Art "heile-Welt-Kuschel-Internet" anzubieten. Wie sollen Kinder so den Umgang mit dem Medium lernen? Zugriff haben sie auf so gut wie gar nichts. Beim Erledigen von Hausaufgaben ist die Welt von FragFinn.de unbrauchbar, weil viel zu eingeschränkt. Suche nach Informationen via Google und Lernen, diese einzuordnen, kann so nicht gelernt werden. Kinderserver und FragFinn.de sind nichts anderes als eine Zensurinfrastruktur, die grundlegende Rechte verletzt: Freier Zugang zu Informationen und freier Austausch mit anderen (Webmail-Seiten sind auch gesperrt), von Facebook wollen wir mal gar nicht erst reden. Welche Seiten auf der Whitelist stehen, wird nirgends transparent aufgeführt. Und wer sagt nicht, dass dieses "Geschäftsmodell" später weiter ausgebaut wird, um den Zugang zu Informationen weiter zu kontrollieren – auch für Erwachsene? Oder man muss als Webseitenbetreiber bezahlen, wenn man auf die Whitelist will?
Quelle: golem.de

Leistungsschutzrecht in Deutschland

Der Deutsche Bundestag zum Ende der Woche das so genannte "Leistungsschutzrecht" verabschiedet. Die Lobby der deutschen Presseverlage hofft damit, länger an ihren alten Geschäftsmodellen festhalten zu können. Mit Sicherstellung von Meinungsvielfalt oder Sicherung von Demokratie hat das alles gar nichts zu tun. Vielmehr mit dem aussichtslosen Kampf gegen Veränderungen und neue Realitäten. Klar, als Hobby- Fotograf will ich auch nicht das andere ohne meine Zustimmung Geld mit meinen Bilder verdienen. Aber gegen Suchmaschinen zu kämpfen, die einen grossen Teil des Traffics überhaupt erst auf die Seite bringen, ist schon irgendwie absurd.

In der Beschlussempfehlung zu Handen des Deutschen Bundestages wird das "Problem" beschrieben:

Durch Einführung eines Leistungsschutzrechts im Urheberrechtsgesetz soll Presseverlegern das ausschließliche Recht eingeräumt werden, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Geschützt werden sollen die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und solchen Diensten, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten.
Quelle: Deutscher Bundestag

Spiegel Online hat zusammengefasst, was sich jetzt ändert. Die gute Nachricht ist, dass das Zitatrecht erhalten bleibt, für Blogs wie unseren scheint sich erst mal nichts zu ändern. Aber es wird eine Rechtsunsicherheit geschaffen, da die Länge des Textes, der beispielsweise bei Facebook angezeigt werden darf, nicht eindeutig festgelegt ist. Der Kampf zwischen Verlegern auf der einen Seite und Google oder Facebook auf der anderen Seite wird also weitergehen. Wenn sich die Schnellanalyse von Spiegel Online bewahrheitet, scheint niemandem mit dem Gesetz geholfen zu sein – mal abgesehen von den Anwälten.

Das Gesetz zeigt aber den absurden Versuch, mit einer Geisteshaltung aus dem analogen Zeitalter, den heute alltäglich gewordenen Informationsaustauch oder wie netzpolitk.org es nennt, "Alltagshandlungen" zu reglementieren oder nochmal dran zu verdienen. Deutschland hat sich mit dem Gesetz sicher nicht als Standort für neue Geschäftsideen der Webwelt empfohlen. Da muss man sich nicht wundern, warum kreative Internetideen meist wo anders das Licht der Welt erblicken.

Die Verlage feiern das Gesetz als Sieg, aber schiessen dabei wohl etwas über das Ziel hinaus. So nach dem Motto "die Suchmaschine ist unser Feind". Ach ja, der Leser wird ja demnächst auch zum ungebetenen Gast – dann werden Paywalls aufgezogen, um sich dahinter zu verschanzen. Ulrich Clauss (ein Journalist?) schreibt in der Welt:

Ein Stoppschild für Enteigner. Zumindest den deutschen Presseverlagen soll es nicht wie der Musikindustrie ergehen, die im Zuge der Internetrevolution durch Raubkopierer ruiniert wurde.
Quelle: welt.de

Wer stark genug ist, einen Einblick in das Denken einzelner Exponenten der Verlagsbranche zu riskieren, dem sei abschliessend noch der Blogbeitrag "Lügen fürs Leistungsschutzrecht" von Stefan Niggemeier empfohlen.
Quelle: spiegel.de