Weekly - Noch eine schwarze Woche fürs Internet

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Noch eine schwarze Woche fürs Internet

Von Hitzestau - 25.03.2013

Autor: Archangel

Vor rund drei Wochen habe ich unter dem Titel "Schwarze Woche fürs Internet" gebloggt. Wenn man die News der letzten Tage mitverfolgt hat, sind leider schon wieder ein paar Themen zusammen gekommen, die zu dieser Überschrift passen. Ich hoffe, daraus wird keine Blogserie...

Drosselung der Datenübertragung bei DSL

Bei der deutschen Telekom überlegt man sich offenbar, den DSL-Anschluss der Kunden zu drosseln, wenn diese ein gesetztes Limit an Traffic überschritten haben. Die Podcaster von fanboys.fm hatten dazu interne Informationen der Telekom veröffentlicht. So sieht das die Telekom:

Ähnlich wie im Mobilfunk soll es in Zukunft auch bei Festnetztarifen für die Datenübertragung ein bestimmtes Volumen geben, das inklusive ist. Ist dieses Volumen aufgebraucht, wird die Übertragungsgeschwindigkeit gebremst. Für die meisten Kunden wäre das integrierte Volumen völlig ausreichend. Braucht ein Kunde mehr Highspeed-Volumen, könnte er – wie im Mobilfunk auch – weitere Kapazitäten hinzubuchen.

In Zeiten, wo auch Private immer mehr Daten in die Cloud verlagern müssen, weil viele Dienste heute nur noch so funktionieren, sicher ein Zug in die falsche Richtung. Oder wie sieht es mit Streaming-Diensten wie Spotify oder einem Film via iTunes aus? Auch Skype generiert viel Traffic, ganz zu schweigen von laufenden OS- und Softwareupdates. Soll ich jetzt auf mein Sicherheitsupdate verzichten, weil mein Trafficlimit schon aufgebraucht ist? Eine gefährliche Entwicklung sind auch Ideen wie das gezielte Hinzukaufen von Traffic für einzelne Dienste wie Spotify oder Skype. Das ist ein Angriff auf die Netzneutralität.
Quelle: golem.de

Leistungsschutzrecht passiert Bundesrat

Was vor ein paar Wochen für einen Aufschrei im Internet sorgte, ist in Deutschland jetzt still und leise durchgewinkt worden. Das Gesetz zum Leistungsschutzrecht wurde im Bundesrat angenommen. Die SPD hatte nach der Abstimmung im Bundestag Widerstand angekündigt, um das Gesetz zu verzögern, doch offenbar wurde daraus nichts. Damit ist nun gesetzlich festgelegt, wie im Internet Textausschnitte von Newsseiten durch Suchmaschinen, Aggregatoren oder Social Networks verwendet werden dürfen.

Ich beziehe mich bei diesem Text auf einen Artikel auf sueddeutsche.de, wo auch unkompliziert festgelegt ist, wie man aus deren Artikel zitieren darf – Leistungsschutzrecht hin oder her. Warum muss es die Politik kompliziert machen, wenn es auch einfach geht? So heisst es beispielsweise:

Einfaches Zitieren unserer Texte ist immer erlaubt, solange sich die Länge des Zitats im Rahmen hält. Drei Sätze plus Überschrift und Vorspann halten wir dabei grundsätzlich für eine gute Grenze, auch wenn das Zitatrecht weniger erlauben sollte.

Was ist ein "Netzpolitiker"?

Immer wieder macht der Begriff "Netzpolitiker" die Runde. Doch was ist das eigentlich? Netzpolitik wird in der Wikipedia so verstanden:

Netzpolitik bezeichnet ein Politikfeld um netzkulturelle Fragen. Der Begriff ist eine Metapher für die Entwicklungen, Kontroversen und Entscheidungsdispositive mit und in denen die global vernetzten digitalen Medientechnologien und ihre Anwendungen sich in gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche und politische Handlungsfelder einschreiben.
Quelle: Wikipedia

Was nach einer wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe tönt, scheint im politischen Alltag in Frust und Erfolglosigkeit zu Enden. Oder wie soll man den Artikel "Netzpolitiker im Bundestag: Machtlose Internet-Rebellen" von Spiegel Online sonst verstehen?

Die Parteien schmücken sich mit einer Handvoll Digitalexperten – doch in Wahrheit ist der Einfluss der Netzpolitiker im Parlament minimal. Der verlorene Kampf gegen das Leistungsschutzrecht ist dafür das jüngste Beispiel. Die ständigen Schlappen sorgen bei den Fachleuten der Fraktionen für Frust.
Quelle: spiegel.de

Daran wird sich auch so schnell nichts ändern, solange Medienthemen stark von Lobbyinteressen dominiert sind und die Politik ihr Ziel nicht aufgibt, digitale Kommunikation aufzuzeichnen und überwachen zu wollen.
Quelle: spiegel.de

Bundestag beschließt automatische IP-Abfrage ohne Richtervorbehalt

Wie uns noch ein Leser drauf aufmerksam gemacht hat, war da noch die so genannte "Reform der Bestandsdatenauskunft", die der deutsche Bundestag verabschiedet hat. Demnach können IP-Adressen und ihre Inhaber ohne richterliche Verfügung an Behörden weitergegeben werden. Für die Herausgabe von PIN, PUK oder Passwörtern ist hingegen eine richterliche Genehmigung erforderlich, was die ganze Sache aber auch nicht wirklich besser macht.
Quelle: pcgameshardware.de

So, ich denke mein Kontingent an Zitaten ist für diesen Artikel erschöpft. Ich wünsche Euch in diesem Sinne eine guten Start in die neue Woche...