...Einsteigen bitte, die offenen WLAN’s schliessen automatisch! In der Schweiz geht die Umsetzung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in die nächste Runde. Dazu hatte die Regierung bereits vor rund vier Wochen ihren Entwurf für die Verordnung veröffentlicht, damals grösstenteils unbeachtet von der Öffentlichkeit. Nun haben die grossen Internetanbieter dazu Stellung genommen und damit die Medien – und auch uns – aufgeschreckt.
Freies WLAN im Tram in Basel. Quelle: BVB
Grösster Stein des Anstosses sind die neuen Bestimmungen rund um öffentliche WLAN-Zugänge in Cafés, Institutionen wie öffentlicher Verkehr oder an Veranstaltungen. Wer ein WLAN anbietet, muss den Behörden auf Verlangen unter anderem folgende Daten über die Benutzer mitteilen können: Name, Geburtsdatum, Ausweiskopie mit Nummer, Adresse, Beruf und Kontoverbindungen.
Diese Vorschriften werden öffentliche WLAN’s wohl vielerorts zum Verschwinden bringen – aber abgesehen davon, sind das sehr viele und heikle Daten, die da jeder Anbieter über Monate speichern muss. Das wirft erstens die Frage auf, wie sicher diese Daten verwahrt werden und wer alles darauf Zugriff. Und zweitens – und das ist der wichtigste Punkt – wird die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt: Es werden heikle Daten auf Vorrat gespeichert und die Strafverfolgungsbehörden sollen sehr einfachen Zugriff darauf erhalten. Das ist eigentlich schon eine präventive Rasterfandung, die in der Schweiz zudem nicht klar geregelt ist.
Auf jeden Fall zeigt die Verordnung wie dreist damals, als das dazugehörige Gesetz vorgestellt wurde, die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga gelogen hat (Quelle: ejpd.admin.ch): "Es ist mir deshalb ein grosses Anliegen, von Anfang an klar zu stellen, dass das BÜPF nichts mit präventiver Überwachung zu tun hat... Beim BÜPF geht es demgegenüber einzig und alleine um die Aufdeckung und Verfolgung von schweren Straftaten... Hilft als ultima ratio, also als letztes Mittel, nur noch eine Überwachung des Post- oder Fernmeldeverkehrs weiter, dann gelten darüber hinaus weitere strenge Voraussetzungen. Die Überwachung darf nur im Rahmen eines Strafverfahrens und nur bei schweren Delikten durchgeführt und muss immer von einem Gericht genehmigt werden."
Dabei sieht doch die Verordnung genau eine Überwachung vor, jeder und jede Person wird registriert, die sich in ein öffentliches WLAN einloggen will. Also wenn das keine Überwachung ist, und erst noch eine präventive, weiss ich auch nicht, was Sommaruga denn unter "Überwachung" verstehen will. Datensammeln auf Vorrat für den Fall, irgendwer würde irgendwann eine schwere Straftat begehen, passt nicht zu einem Rechtsstaat der angeblich freiheitliche Prinzipien hochhält.
Und auch wenn jetzt die Wogen in den Online-Kommentaren wieder hochgehen wegen der Verordnung, ist es beschämend festzustellen, dass vor über einem Jahr das Referendum gegen das BÜPF-Gesetz nicht zustande gekommen ist. Überwachung durch den Staat geht jeden etwas an – und so Sprüche wie "ich habe nichts zu verbergen" sind einfach nur kurzsichtig und dumm.