Gegen das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat sich im Internet und in der realen Politik ein breiter Widerstand organisiert. Die Sammlung der Unterschriften um eine Volksabstimmung zu erzwingen, läuft noch bis Ende Juni 2016. Die Überwachung und Speicherung unserer alltäglichen Kommunikation ist ein Thema, dass uns Alle betrifft – darum ist es wichtig, dass das Referendum zu Stande kommt. Links zum Download von Unterschriftenbögen findet Ihr am Ende des Beitrags.

Unterstützt das Referendum gegen das BÜPF

Dies sind die wichtigsten Gründe gegen das neue Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF):
Irreführend: Anders als behauptet, wird mit dem Gesetz die Überwachung stark ausgeweitet. Bis anhin wurde bei den Providern (an den Internet- und Mobilfunk-Zugängen) angesetzt. Nun sollen zusätzlich auch die Computer und Smartphones der Benutzer mit Hilfe von Staatstrojanern überwacht werden. Und auf der anderen Seite der Kommunikation sollen ebenfalls die Dienstanbieter die Verbindungen mit aufzeichnen. Hierzu wird der Geltungsbereich stark ausgeweitet – selbst Privatpersonen und Vereine müssen neu Zugang zu ihrem WLAN oder Mailserver gewähren.
Unverhältnismässig: In der Schweiz sind bereits heute die Anbieter von Post- und Telefondiensten sowie Internetzugängen verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer Kunden – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Obwohl Studien nahelegen, dass diese präventive und anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet ist, die Aufklärungsquote zu erhöhen, soll die Speicherpflicht nun auf alle grösseren Anbieterinnen von Internetdiensten ausgeweitet werden. Diese heiklen Daten dürfen sogar im Ausland gespeichert werden.
Nicht zielführend: Viele populäre Anbieter, wie GMX oder WhatsApp, haben jedoch weder Geschäftssitz noch Infrastruktur in der Schweiz. Sie können deshalb nach wie vor nicht vom Gesetz erfasst werden. Die Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle inländischen Personen und Firmen ist daher weder sinnvoll noch angemessen. Es ist sogar ein Standortnachteil für Schweizer Unternehmer.
Gefährlich: Mit dem Einsatz von GovWare und Trojanern soll es den Behörden erlaubt werden, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren. Dies beeinträchtigt die Sicherheit des Systems und stellt die Integrität der Beweise infrage. Das Gesetz erlaubt den Einsatz von Spionagesoftware zudem bereits bei relativ geringen Delikten wie Diebstahl und schwerer Sachbeschädigung. Risiken und Nutzen beim Einsatz von solcher Spionagesoftware stehen in keinem Verhältnis.
Unnötig: Auch ohne GovWare ist es möglich, verschlüsselte Kommunikation abzuhören: Skype und andere Anbieter von Telefondiensten und Chatsoftware arbeiten auf Gerichtsbeschluss mit den Behörden zusammen. Anstatt auf gefährliche Staatstrojaner zu setzen, gilt es den (internationalen) Rechtsweg zu beschreiten.
Für das Referendum verantwortlich ist das Komitee Stop BÜPF, welches von vielen Parteien, Unternehmen und Verbänden unterstützt wird. Dort findet Ihr auch Links zum Herunterladen von Unterschriftenbögen.
Also am besten gleich mit Freunden und Familie zusammen unterschreiben und einsenden!
