Egal ob Webseiten, Facebook-Post oder einfache Flyer – sie alle kommen besser an beim Leser, wenn sie nicht nur aus Text bestehen, sondern auch ein oder mehrere Bilder die Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Da man kaum alle notwendigen Bilder selber machen kann, kommt der Moment, wo man auf Bilder-Sharingdienste oder professionelle Bildagenturen zugreifen will. Die Google Bildersuche ist zwar ebenfalls eine schier unerschöpfliche Quelle für Motive, jedoch darf man dort gefunden Bilder nicht für sich selber verwenden – das gilt für eine private oder nicht-kommerzielle Nutzung genauso wie für eine gewerbliche Verwendung. Bilder, die man verwendet müssen immer korrekt lizenziert sein, die Art der eigenen Webseite spielt dabei keine Rolle. Auch eine einfache Quellenangabe oder eine Rückverlinkung ändern daran nichts.
Warum eigentlich und auf was muss man achten, wenn man Bilder von spezialisierten Diensten und Webseiten bezieht? Als Betreiber eines eigenen Blogs müssen wir uns ebenfalls mit diesen Fragen auseinandersetzen – deshalb haben wir hier die aus unserer Sicht wichtigsten Themen zusammengestellt, mit man beachten sollte, wenn man Bilder verwenden will, die man nicht selber gemacht hat. Wir gehen dabei nicht auf landespezifische gesetzliche Bestimmungen oder die Rechtsprechung ein, sondern versuchen unsere Informationen so allgemeingültig wie möglich zu halten.
Hinter allen juristischen Aspekten bei diesem Thema steht das Urheberrecht. Es ist zwar in jedem Land verschieden, aber in den Grundzügen gibt es dem Urheber eines Bildes das Recht, über dessen Veröffentlichung, Verkauf oder Bearbeitung selber zu bestimmen. Das Urheberrecht gilt natürlich nicht für Bilder, sondern auch für andere künstlerische Werke wie Texte, Videos oder Musik. Wer also Bilder verwenden will, die er nicht selber gemacht hat, braucht das Einverständnis des Urhebers.
Die meisten Bilder, die auf Webseiten Verwendung finden, werden bei Agenturen gekauft, die so genannte Stockfotos anbieten. Dann spricht man von einer Lizenz, die man erwerben muss. Diese enthält zwei wichtige Aspekte:
- Genehmigung das Bild zu verwenden
- Bestimmungen für welche Zwecke es verwendet oder ob und wie es verändert werden darf
Den Begriff "Stockfoto" haben wir oben bereits verwendet: Er bringt zum Ausdruck, dass ein Bild nicht gezielt als Auftrag gemacht wurde, sondern sozusagen "auf Vorrat" produziert wurde und danach zum Kauf angeboten wird. Meistens können sie von mehreren Kunden gekauft werden, man kauft sich die Fotos in der Regel nicht exklusiv. Stockfotos bedienen oft generische Motive wie verschiedene zwischenmenschliche Situationen im privaten oder geschäftlichen Bereich oder illustrieren Themen und Situationen. Hier ein Beispiel mit dem Stichwort "Sonnenaufgang".
Screenshot Shutterstock Suche. Quelle: shutterstock.com
Als Bildquellen für Stockfotos kommen einerseits die grossen etablierten Agenturen in Frage, welche über Kataloge mit 100 Millionen Bilder und mehr verfügen. Je nach Agentur findet man dort Fotografien, Vektorgrafiken, Illustrationen, Videos und Musik. Daneben gibt es zahlreiche Seiten, die ebenfalls Bilder und andere künstlerische Werke anbieten, die von Dritten verwendet werden können. Das Angebot reicht von kostenlos bis zu hin zu Seiten, die sich eher als Sharing-Plattformen verstehen und weniger als Agentur. Bei jeder Seite sollte man genau durchlesen, zu welchen Bedingungen die angebotenen Werke genutzt werden dürfen. Denn auch kostenlos bedeutet nicht, dass man Werke uneingeschränkt verwenden kann. Ein Sonderfall sind freie Bilder (auch "public domain" genannt) an denen das Urheberrecht erloschen ist.
Aber unabhängig davon aus welcher Quelle man Bilder bezieht, gibt es ein paar Aspekte, die man beachten sollte. Damit lassen sich später allenfalls handfeste juristische Schwierigkeiten vermeiden. Im schlimmsten Fall erhält man eine Aufforderung, Bilder von der eigenen Webseite zu entfernen oder bekommt gleich eine Klage wegen Verstoss gegen das Urheberrecht präsentiert. Beides kann für Private wie für Unternehmen sehr unangenehm sein.
Wer sich Webseiten von Stockfoto-Anbietern ansieht, wird schnell mit zwei Begriffen konfrontiert, wenn es um die Lizenzierung geht:
- lizenzfrei (häufig verwendeter englischer Begriff: royalty free)
- lizenzpflichtig (Englisch: rights managed / licensed images)
Vom Ausdruck "lizenzfrei" sollte man sich nicht verwirren lassen, er hat nichts mit kostenlos zu tun, im Sinne von die Bilder könnten ohne Lizenz verwendet werden. Er steht dafür, dass als "lizenzfrei" angebotene Bilder nahezu unbegrenzt verwendet werden können, wenn man das Bild erworben hat.
"Lizenzpflichtig" steht hingegen dafür, dass ein Bild nur im Rahmen enger Vorgaben (zum Beispiel bezüglich Nutzungsdauer, Verwendungszweck, Land) verwendet werden darf. Dies kann zum Beispiel die recht häufige Einschränkung sein, dass ein Werk nur in einem redaktionellen Umfeld verwenden darf und nicht als Werbemotiv.
Je nach Anbieter gibt es abgestufte Lizenzen, welche die Verwendung für die Publikation auf Webseiten, in Drucksachen, oder Sonderfällen wie Produktverpackungen, Werbegeschenke und T-Shirts regeln. Auch die Nutzung für politische Werbung (Wahl- und Abstimmungsplakate), Erwachsenenunterhaltung (Pornografie, Escort Services u.a.) oder als Teil eines Logos kann untersagt sein.
Neben diesen grundsätzlichen Nutzungsbestimmungen gibt es noch zwei weitere Aspekte, die wichtig sind. Diese kommen zum Tragen, wenn die Gesichter von Personen oder einzelne Bauwerke erkennbar sind. Dann benötigt es eine Einverständniserklärung der abgebildeten Personen (häufig verwendeter englischer Begriff: Model Release) oder der Architekten und Grundstücksbesitzer (häufig verwendeter englischer Begriff: Property Release).
Kauft man Bilder bei grossen Stockfoto-Agenturen kann man davon ausgehen, dass diese Punkte geklärt sind. Ansonsten würde das Bild gar nicht erst im Katalog auftauchen. Werden jedoch Fotos von berühmten Bauwerken wie dem beleuchteten Eiffelturm, Fotos von kostümierten Disney- oder Marvelfiguren oder von Kunstwerken aus Museen zur freien Benutzung angeboten, sollte man vorsichtig sein. Die Verwendung von Motiven wie diesen ist durch die Rechtebesitzer sehr stark eingeschränkt und das Fotografieren in Museen ist oft verboten.
Wer nach Bildern sucht, wird früher oder später dem Konzept "Creative Commons" begegnen. Dahinter steht eine gemeinnützige Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde. Sie veröffentlicht Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Urheber anderen Personen gewisse Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese können für Bilder, aber auch Texte, Videos oder Musik benutzt werden. Die verschiedenen CC-Lizenzen sind so abgestuft, dass man sich als Urheber gegenüber den Nutzern gewisse Rechte vorbehalten und andere freigeben kann, zum Beispiel die Nennung des Namens oder die Verwendung für kommerzielle Zwecke. Wer Bilder verwenden will, die nach einer CC-Lizenz angeboten werden, sollte sich im Klaren sein, ob die Bestimmungen aus der jeweiligen Lizenz auch mit der geplanten Nutzung übereinstimmen.
Hier eine Übersicht über alle aktuellen CC-Lizenzen (anklicken zum Vergrössern):
Quelle: creativecommons.ch
Eine CC-Lizenz bedeutet jedoch nicht, dass auch die erforderlichen Freigaben von Personen oder Gebäude-Besitzern vorliegen.
Es ist sicher nicht verkehrt für die eigene Webseite sowohl selber gemachte Bilder, an denen man alle Rechte, zu verwenden, wie auch Bilder von Online-Agenturen. Gerade eine grosse Agentur kümmert sich um die rechtlichen Belange bevor die Bilder in den Katalog aufgenommen werden, so dass man als Kunde im Grossen und Ganzen auf der sicheren Seite ist.
- Bei allen Bildern aus Dritt-Quellen muss die Genehmigung zu Verwendung vorliegen.
- Lizenzbestimmungen und geplante Verwendung müssen zueinander passen.
- Vorgaben der Bild-Agentur bezüglich Angeben von Urheber und Quelle beim Veröffentlichen beachten
- Bei selber aufgenommen Bilder abklären, ob abgebildete Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind
- Manche Bildagenturen haben spezielle Vorschriften für das Veröffentlichen auf Social Networks. Auch diese sollten vor dem Publizieren konsultiert werden
- Bilder, die man von einer Online-Agentur erworben hat, dürfen nicht unter einer CC-Lizenz veröffentlich werden
- "lizenzfrei" bedeutet, das die Bilder lizenziert werden müssen
- "lizenzpflichtig" bedeutet, dass man spezielle Vorgaben bei der Verwendung beachten muss
Mit diesem Artikel beginnen wir eine kleine Serie, in der wir auf verschiedene Aspekte der Verwendung von Bildern und Bild-Agenturen eingehen.