Ungeachtet aller Kritik von Bürgerrechtlern, juristischen Experten und sogar dem Europäischen Gerichtshofs wird in der Schweiz die Überarbeitung des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) vorangetrieben. Ursprünglich beinhaltete diese auch eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate. Diese ist bei den Beratungen im Parlament diese Woche aber wieder auf eine Frist von sechs Monaten festgelegt worden. Damit will man einem drohenden Referendum entgegenwirken, welches bereits angekündigt ist. Ob die Frist bei sechs oder zwölf Monaten liegt, wird daran nichts ändern.

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15: Schweizer Vorratsdatenspeicherung bleibt bei 6 Monaten
Schweizer BÜPF: Vorratsdatenspeicherung bleibt bei 6 Monaten

Ein etwas kurioser Streit ist um den Ort der Speicherung entbrannt, wie die NZZ berichtet. Der Nationalrat möchte die Telekommunikationsunternehmen verpflichten, die Daten zwingend auf Schweizer Servern zu speichern, da die Sicherheit dieser sensiblen Daten nur hierzulande gewährleistet werden könne. Die Regierung mit Bundesrätin Sommaruga ist hingegen der Überzeugung, dass eine solche Bestimmung nicht zeitgemäss sei und die unternehmerische Freiheit beschränke. Wie sie dann allerdings zur Aussage kommt, die Schweizer Datenschutzgesetze würden auch bei einer Speicherung im Ausland gelten, ist absolut nicht nachvollziehbar.
Quelle: Vorratsdaten nur sechs Monate speichern (nzz.ch)
Abmahnanwälte nutzen deutsche Willkommenskultur aus
Die Branche der Abmahnanwälte hat eine neue Opfergruppe gefunden: Neu eingetroffene Flüchtlinge beziehungsweise diejenigen, welche ihnen hilfsbereit WLAN-Anschlüsse zur Verfügung stellen. Auch wenn Flüchtlinge in ihren Heimatländern Internet-Tauschbörsen nutzen konnten, ohne juristische Konsequenzen zu fürchten, muss das nicht automatisch auch in Europa so sein. Gerade in Deutschland, wo die Un-Kultur der Abmahnungen stark verbreitet ist, können sie damit auch die Besitzer der Internetzugänge in Schwierigkeiten bringen, die ihnen das WLAN geöffnet haben, um Kontakt zu Freunden und Familie zu ermöglichen: Hintergrund ist die so genannte Störerhaftung. Betreiber eines WLANs können in Deutschland für Rechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden, die sie nicht persönlich begangen haben, die aber über ihren Internetzugang stattfinden. Sie haften dann als sogenannte Mitstörer. Wird solch eine Nutzung abgemahnt, kommen auf die oft nahezu mittellosen Empfänger hohe Kosten zu. Eine der grössten deutschen Abmahnkanzleien – Waldorf-Frommer aus München – versicherte gegenüber c’t, "auf Härtefälle angemessen Rücksicht zu nehmen".
Quelle: Flüchtlinge geraten wegen Filesharings ins Visier der Massenabmahner (heise.de)
Ransomware: ein lohnendes Geschäft
Einer im Auftrag von Bitdefender durchgeführten Umfrage zufolge haben 33 Prozent der deutschen Opfer von Erpressersoftware bereits Lösegeld bezahlt, um wieder auf ihre verschlüsselten Daten zugreifen zu können. Darüber hinaus sind 36 Prozent bereit, die Forderungen von Erpressern zu erfüllen, sollten sie Opfer einer Ransomware werden. Dies geht aus einer auf zdnet.de veröffentlichten Studie hervor. Durchschnittlich wären demnach deutsche Nutzer bereit, rund 211 EURO zu bezahlen, wenn sie Opfer einer Attacke mit Ransomsoftware würden. Dies auch, obwohl die Möglichkeit besteht, dass sie den Code zur Entschlüsselung gar nie erhalten werden.

Damit bleibt laut Bitdefender, dem Auftraggeber der Studie, Ransomware weiterhin ein lohnendes Geschäft. Bitdefender empfiehlt Betroffenen jedoch, kein Lösegeld zu bezahlen, da dies nur die Entwickler von Ransomware unterstütze.
Quelle: Ransomware: Jedes dritte Opfer in Deutschland zahlt Lösegeld (zdnet.de)
Fahrplan für Windows 10-Updates
In diesem Jahr wird es nach einem aktuellen Bericht nur ein großes Windows-10-Update geben. Die eigentlich für Ende des Jahres angepeilte weitere große Aktualisierung von Windows 10 wurde verschoben. Dafür soll es nächstes Jahr zwei große Windows-10-Updates geben. Einen Zeitplan für die kommenden großen Windows-10-Updates, die den Codenamen "Redstone" tragen, hat Microsoft bislang nicht offiziell bekanntgegeben. Nach den golem.de zugespielten Informationen sehen Microsofts Planungen derzeit drei Redstone-Updates vor. Am Zeitplan der ersten Redstone-Version will Microsoft festhalten und das Update im Juni 2016 veröffentlichen. Die zweite Redstone-Version ist für eine Veröffentlichung im Frühjahr 2017 vorgesehen. Das mögliche dritte Redstone-Update ist dann für den Herbst 2017 geplant.

Welche neuen Funktionen es mit den Redstone-Updates geben genau wird, ist noch unklar. Mit den Redstone-Updates will Microsoft das Zusammenspiel der verschiedenen Windows-10-Plattformen verbessern. So ist eine Erweiterung der Continuum-Funktion geplant. Hierbei will Microsoft Funktionen bereitstellen, die ähnlich wie bei Apples Continuity sind: So sollen Anrufe oder Kurzmitteilungen auch vom Desktop-PC oder Notebook geführt werden können, die eigentlich auf einem Windows-Mobile-10-Smartphone ankommen.
Quelle: Arbeitet Microsoft an gleich drei großen Windows-10-Updates? (golem.de)
Kamera-Vergleich Samsung Galaxy S7 versus Galaxy S6
Schon vor der offiziellen Markteinführung des neuen Samsung Galaxy S7 haben die Kollegen von CNET die Kamera des Smartphones getestet und sie insbesondere mit der des Vorgängers S6 verglichen. Das Samsung Galaxy S7 Edge verfügt im Vergleich zum Galaxy S6 Edge über eine komplett neue Kamera. Samsung stattet sein neues Smartphone-Flaggschiff mit einer niedriger auflösenden 12-Megapixel-Kamera aus. Die Kamera des letztjährigen Modells löst mit 16 Megapixel auf. Allerdings setzt Samsung nun auf einen grösseren Bildsensor und eine lichtstärkere Blende.

Im ausführlichen Artikel auf cnet.de findet Ihr viele direkte Vergleichsbilder. Im Fazit wird klar, dass beide Smartphones ihre Stärken haben, wobei das S7 unterm Strich vorne liegt: "Das Samsung Galaxy S7 Edge hat im Kamera-Vergleich klar bessere Fotos geschossen als der Vorgänger. Dank grösserem Bildsensor, einer lichtstärkeren Blende und der Dual-Pixel-Technologie gelingen mit dem Galaxy S7 Edge hellere, klarere und schärfere Fotos mit lebendigeren Farben und weniger Rauschen bei schwachem Licht. Beim Vergrössern eines Bildausschnitts hat der Vorgänger dank der höheren Auflösungen einen Vorteil, allerdings macht sich dies erst bei sehr starkem Heranzoomen bemerkbar."
Quelle:
Samsung Galaxy S7 Edge: Kamera-Vergleich mit Galaxy S6 Edge (cnet.de)