Forderung nach neuem Urheberrecht: Nutzerinteressen im Zentrum
Von
Hitzestau -07.06.2013
Autor: Archangel
Im epischen Streit um eine Weiterentwicklung des Urheberrechts ist in Deutschland ein neuer Ansatz dazugekommen. Der Verbraucherminister des Bundeslandes Baden-Württemberg und die Verbraucherzentrale haben gestern ein neues Positionspapier veröffentlicht. Erster Punkt in der Liste von insgesamt sieben Vorschlägen – und der Grund warum ich überhaupt diesen Beitrag schreibe – ist die Forderung die Interessen der Nutzer zu berücksichtigen. Sicher, die Forderung ist nicht neu, aber selten wurde sie bisher von so prominenter Stelle formuliert. Oft hat man in der Debatte den Eindruck, das Urheberrecht sei einzig und allein dazu da, der Content Industrie und den Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen zu garantieren. Und das am besten mehrfach für die gleiche Inhalte. So heisst es im Text:
Die Nutzerinteressen sind als schutzwürdiges Ziel im Urheberrechtsgesetz zu verankern. Bei seiner Entstehung war das Urheberrecht noch eine Spezialmaterie ausschließlich zur Regelung der Rechtsbeziehungen von Künstlern und Verwertern. In Zeiten des Web 2.0 muss es auf die Herausforderungen der Digitalisierung mit ihren zahlreichen neuen Möglichkeiten der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe zugeschnitten werden. Verbraucher interagieren täglich auf verschiedenste Weise mit den Inhalten anderer und werden in der digitalen Welt nicht selten selbst zu Kreativen. Quelle: vzbv.de
Worin den die Nutzerinteressen genau bestehen, bleibt allerdings ziemlich wage. Die Formulierung von den "neuen Herausforderungen der digitalen Welt" ist in der Debatte ums Urheberrecht schon ziemlich überstrapaziert. Wie lange gelten Herausforderungen noch als "neu"? Ich denke, die digitale Welt ist schon lange Gegenwart, und die Formulierung "neue Herausforderungen" ist auch ein bisschen eine Entschuldigung, dass sich die Content Industrie bisher einer eigenen Weiterentwicklung widersetzt hat. Zu den Nutzerinteressen sollte auch gehören, nicht mehrfach von den Verwertungsgesellschaften abgezockt zu werden, also entweder bezahlt man beim (digitalen) Kauf von Inhalten oder man bezahlt für jeden Datenträger, auf man sie theoretisch speichern könnte. Aber sicher nicht beides. Ebenfalls als Nutzerinteresse würde ich das Recht der Konsumenten auf korrekte Informationen werten: Angstmacher-Kampagnen, die Väter im Knast zeigen, weil sie einen Film von einer Tauschbörse heruntergeladen haben, müssen verboten werden.
Quelle: stock.xchng
Ein weiteres wichtiges Nutzerrecht greifen die Verfasser des Positionspapiers aber auf: Wenn man etwas kauft, soll man auch frei darüber verfügen können. Ist die Ware aber rein digitaler Natur und überdies noch mit DRM-Systemen versetzt, ist das keine Selbstverständlichkeit mehr.
Verbraucher müssen die Möglichkeit erhalten, legal erworbene digitale Inhalte dauerhaft geräteunabhängig zu nutzen und frei darüber zu verfügen... Quelle: vzbv.de
Es kann nicht sein, dass ich gekaufte Musik oder ein Spiel nur hören oder spielen kann, solange gewisse Server eines Unternehmens laufen oder ich einen Useraccount dort habe. Dazu gehört auch das Recht, Inhalte weiter zu verkaufen oder zu verschenken. Wo DRM im Spiel ist, keine leichte oder sogar eine unmögliche Sache. Wenn die Industrie hier nicht bereit ist, den Interessen der Nutzer zu entsprechen, muss man das Konzept von "Kaufen" neu überdenken. Wer käme aber auf die Idee zu verbieten oder zu verhindern, dass im Laden gekaufte Bücher oder eine Schachtel Legosteine nicht weiter gegeben werden dürfen? Das wäre absurd und widerspricht der alltäglichen Realität.
Quelle: stock.xchng
Das Recht auf eine Privatkopie nicht neu:
Es sollte ein wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts sein, dass Nutzer zu privaten Zwecken eine Kopie anfertigen können. Dieses Recht soll künftig nicht durch den Einsatz von technischen Kopierschutzmaßnahmen oder durch Vertragsbedingungen eingeschränkt, umgangen oder ausgeschlossen werden können. Quelle: vzbv.de
Worin der Unterschied zwischen "Kopie" und "Original" bei einer rein digital vorhandenen Datei liegt, ist mir bis heute nicht klar. Das mag etwas spitzfindig sein, aber der Gedanke ist wichtig: Nicht nur physikalische Datenträger sollten ohne Hindernisse abspielbar sein, auch muss es technisch und legal möglich sein, Kopien als Backup anzufertigen. Und eigentlich hinkt auch hier das Urheberrecht der Realität hinterher: Wer seine Daten regelmässig mit einer Backup-Software sichert, fertig ja streng genommen auch bereits Kopien an. Oder wenn ich eine gekaufte seltene CD sichern will, damit ich sie in ein paar Jahren nicht nochmal kaufen muss, will ich mir eine Sicherung auf der Festplatte anfertigen können.
Weitere Nutzerinteressen sind ebenfalls bereits Alltag: Dies betrifft vor allem das Teilen von Inhalten via Social Networks oder die Möglichkeit, aus bestehenden Inhalten neue eigene Werke zu schaffen. Die Autoren des Papiers nennen dies die "Kreativität der Masse".
Ein modernes Urheberrecht muss Gestaltungsformen und Kulturpraktiken wie Collagen, Remixe oder Mashups, die urheberrechtlich geschützte Inhalte verwenden, ermöglichen... Vielmehr errichtet das geltende Recht Beschränkungen, die nicht nur innovationshemmend sind, sondern solche Kulturformen regelrecht an den Rand der Legalität drängen. Quelle: vzbv.de
Das Positionspapier schliesst mit der Erwartung an die Content Industrie, mehr legale Online-Angebote zu schaffen. Auch dies ist bei weitem nichts Neues. Schaut man sich die vergangenen Jahre an, hat sich die Content Industrie vor allem in Europa bisher dagegen erfolgreich gesträubt. Wobei "erfolgreich" in diesem Zusammenhang wohl die falsche Formulierung ist. Gerade was Filme oder TV-Serien angeht, könnte die Industrie sehr erfolgreich sein, wenn sie endlich ihre eigene versteinerte Haltung aufgeben würde.